Mi.. Dez. 31st, 2025

Beim Elterngeldantrag gilt ähnlich wie beim Kindergeld: Die Unterschrift des Vaters ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Hier die Details:

1. Alleiniges Sorgerecht der Mutter

  • Wenn die Mutter ausschließlich sorgeberechtigt ist (z. B. durch gerichtlichen Beschluss oder wenn der Vater nicht im Geburtsregister steht), kann sie den Elterngeldantrag allein unterschreiben.
  • Die Elterngeldstelle prüft in der Regel nur, ob die antragstellende Person sorgeberechtigt ist.

2. Gemeinsames Sorgerecht (auch bei Getrenntleben)

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der Antrag nicht unbedingt von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
  • Ausnahme: Wenn der Vater ebenfalls Elterngeld beantragen möchte (z. B. für ElterngeldPlus oder Partnerschaftsmonate), muss er einen eigenen Antrag stellen.

3. Nachweise für die Elterngeldstelle

Falls die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, sollte sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Sorgerechtsbeschluss (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde des Kindes (wenn der Vater nicht eingetragen ist)
  • Negativbescheinigung des Jugendamts (falls der Vater unbekannt ist)

4. Praktische Hinweise

  • Die Elterngeldstelle kann im Einzelfall zusätzliche Unterlagen anfordern, z. B. eine eidesstattliche Versicherung, wenn der Vater nicht erreichbar ist.
  • Wenn der Vater kein Elterngeld beantragt, ist seine Unterschrift in der Regel nicht nötig.

Fazit:

Bei alleinigem Sorgerecht der Mutter ist die Unterschrift des Vaters nicht erforderlich. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann die Mutter den Antrag allein stellen, sofern der Vater kein Elterngeld beantragt.

Falls Sie unsicher sind, können Sie sich direkt an die Elterngeldstelle oder eine Beratungsstelle (z. B. vom Jugendamt) wenden. Brauchen Sie Hilfe bei der Formulierung des Antrags? 😊

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