Mo.. Dez. 15th, 2025

Im Bereich von Schulhöfen oder Schulhorten steht die Abkürzung VHG in der Regel für „Verpflegungsgeld“ oder „Verpflegungsbeitrag“.

Was bedeutet das genau?

  • Verpflegungsgeld (VHG) ist eine Geldleistung, die von den Eltern eines Kindes erhoben wird, um die Verpflegung im Hort zu finanzieren.
  • Dieses Geld fließt in die Kosten für Mahlzeiten, die das Kind im Hort erhält (z. B. Mittagessen, Snacks oder gelegliche Kaffeepausen).
  • Die Höhe des VHG hängt oft vom ortlichen Costum (lokalen Regeln der Stadt/Gemeinde), der Anzahl der Mahlzeiten pro Tag und dem Hortträger (z. B. Kommune, Trägerverein) ab.

Weitere Details und Kontext

  1. Wo wird es erhoben?
    • Typischerweise wird das Verpflegungsgeld jede Woche oder monatlich von den Eltern gezahlt, meist über den Hort oder direkt an den Träger.
    • In manchen Horten wird das VHG automatisch vom Schulgeld abgezogen (falls vorhanden).
  2. Warum ist es wichtig?
    • Ohne Zahlung kann das Kind keine Mahlzeiten im Hort erhalten.
    • Das VHG sichert die Finanzierung der Hortverpflegung und ermöglicht es Mitarbeitern, Essen bereitzustellen.
  3. Regionale Unterschiede
    • Die Abkürzung VHG ist besonders in Nordrhein-Westfalen verbreitet, wird aber auch in anderen Bundesländern ähnlich verwendet (dann oft als Verpflegungsbeitrag bezeichnet).
    • In anderen Regionen heißen die Beiträge manchmal „Essengeld“„Mahlzeitgeld“ oder „Hortverpflegungsbeitrag“.
  4. Wo finde ich die genauen Informationen?
    • In den Horterklärungen oder Verträgen, die die Eltern beim Eintritt in den Hort erhalten.
    • Auf der Website des Schulträgers (Gemeinde/Stadt) oder des Hortträgers.
    • Bei der Hortleitung oder im Sekretariat der Schule.

Zusammenfassung

  • VHG = Verpflegungsgeld / Verpflegungsbeitrag
  • Es ist ein obligatorischer Beitrag für Mahlzeiten im Hort.
  • Die genauen Beträge und Regeln hängen vom lokalen Hortträger ab.

Wenn Sie konkret wissen möchten, wie hoch das VHG an Ihrer Schule ist, erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Hortleitung oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

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