Der Übergang von der Elternzeit zurück in den Beruf kann körperlich und psychisch sehr belastend sein. Kommt es in dieser Phase zu einer Erkrankung, stellen sich viele Betroffene die Frage: Wann besteht Anspruch auf Krankengeld und was muss dafür getan werden?
Dieser Artikel erklärt verständlich, unter welchen Voraussetzungen Krankengeld gezahlt wird, welche Schritte notwendig sind und worauf besonders zu achten ist.
Grundsätzliches zum Krankengeld
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und dient der finanziellen Absicherung, wenn eine Person länger arbeitsunfähig ist. Es greift in der Regel, wenn:
- eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt
- die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet
- ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis besteht
Gerade nach oder während der Elternzeit gibt es hierbei einige Besonderheiten.
Anspruch auf Krankengeld nach der Elternzeit
Ein Anspruch auf Krankengeld kann bestehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Elternzeit ist beendet oder es wird bereits wieder gearbeitet (auch in Teilzeit).
- Es liegt eine durchgehende ärztliche Krankschreibung vor.
- Die versicherte Person ist gesetzlich krankenversichert.
Wichtig ist: Ohne gültige Krankschreibung besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Schritt 1: Lückenlose Krankschreibung sicherstellen
Damit Krankengeld gezahlt werden kann, muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt sein. Entscheidend ist dabei:
- Die Krankschreibung darf keine zeitliche Lücke aufweisen.
- Endet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss rechtzeitig eine neue ausgestellt werden.
- Die Bescheinigung sollte ab dem ersten Tag der fortbestehenden Erkrankung gelten.
Eine Unterbrechung kann dazu führen, dass der Anspruch auf Krankengeld verloren geht oder neu geprüft wird.
Schritt 2: Krankenkasse frühzeitig informieren
Die Krankenkasse sollte möglichst früh über die Situation informiert werden. Dabei ist wichtig:
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss fristgerecht übermittelt werden.
- Bei absehbar längerer Erkrankung sollte aktiv nach dem Krankengeldanspruch gefragt werden.
- Bei besonderen Konstellationen (Elternzeit, Teilzeitarbeit, Wiedereinstieg) empfiehlt sich eine individuelle Klärung.
Die Krankenkasse prüft dann, ab wann Krankengeld gezahlt wird und in welcher Höhe.
Schritt 3: Arbeitgeber informieren
Auch der Arbeitgeber muss über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Dabei gilt:
- Die Krankschreibung ist wie üblich vorzulegen.
- Sonderregelungen können je nach Beschäftigungsart gelten (z. B. öffentlicher Dienst).
- Eine bestehende Beurlaubung ersetzt keine Krankschreibung.
Krankengeld oder Übergangsgeld bei Kur oder Reha?
Wird eine medizinische Kur oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt, gelten besondere Regelungen:
- Während einer bewilligten Reha wird häufig Übergangsgeld gezahlt.
- Die zuständige Stelle (Kranken- oder Rentenversicherung) entscheidet über die Leistung.
- Wichtig ist ein nahtloser Übergang zwischen Krankschreibung und Maßnahme.
Auch hier sollte frühzeitig Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden.
Häufige Fehler vermeiden
Typische Probleme entstehen durch:
- verspätete Krankschreibungen
- unklare Absprachen mit Krankenkasse oder Arbeitgeber
- Annahme, dass eine Beurlaubung automatisch Krankengeld auslöst
Eine aktive Klärung schützt vor finanziellen Nachteilen.
Beratung und Unterstützung nutzen
Wer unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch:
- die Krankenkasse
- Sozialberatungsstellen
- unabhängige Beratungsangebote im Gesundheits- oder Familienbereich
Gerade bei psychischen Belastungen ist es wichtig, frühzeitig Hilfe anzunehmen.
Fazit
Ein Anspruch auf Krankengeld nach der Elternzeit ist möglich, aber an klare Voraussetzungen gebunden. Entscheidend sind:
- eine lückenlose ärztliche Krankschreibung
- rechtzeitige Information der Krankenkasse
- klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Wer strukturiert vorgeht und Fristen beachtet, kann seine finanzielle Absicherung auch in einer gesundheitlich schwierigen Phase sicherstellen.