Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, während einer Krankschreibung ein Praktikum zur Belastungserprobung zu absolvieren – allerdings nur, wenn dies medizinisch sinnvoll ist und offiziell genehmigt wird. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Was ist eine Belastungserprobung?
- Eine Belastungserprobung (auch “Arbeitserprobung” genannt) dient dazu, zu testen, ob und in welchem Umfang Sie wieder arbeitsfähig sind.
- Sie wird oft im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation oder stufenweisen Wiedereingliederung eingesetzt.
2. Voraussetzungen für ein Praktikum während der AU
- Ärztliche Zustimmung: Ihr behandelnder Arzt muss bestätigen, dass das Praktikum therapeutisch sinnvoll ist und Ihre Genesung unterstützt.
- Keine Vollbelastung: Das Praktikum darf nicht Ihrer regulären Arbeit entsprechen, sondern sollte angepasst und schonend sein.
- Absprache mit der Krankenkasse: Falls Sie Krankengeld beziehen, muss die Krankenkasse zustimmen, da sie sonst Leistungen kürzen könnte.
3. Rechtliche Grundlage
- § 74 SGB V (Krankengeld) und § 44 SGB IX (Rehabilitation) regeln, dass Reha-Maßnahmen auch während einer AU möglich sind, wenn sie der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen.
- Wichtig: Das Praktikum muss explizit als therapeutische Maßnahme anerkannt sein, nicht als normale Berufstätigkeit.
4. Praktische Umsetzung
- Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Falls Ihr Arbeitgeber zustimmt, können Sie schrittweise wieder in den Beruf einsteigen – das könnte auch ein Praktikum umfassen.
- Reha-Einrichtung oder Betrieb: Oft wird eine Belastungserprobung in einer Reha-Klinik oder einem kooperierenden Betrieb durchgeführt.
5. Risiken ohne Genehmigung
- Wenn Sie einfach ein Praktikum beginnen, ohne es mit Arzt/Krankenkasse abzustimmen, gilt das als Verstoß gegen die AU – mit möglichen Konsequenzen wie:
- Rückforderung von Krankengeld
- Probleme mit dem Arbeitgeber
- Verlust des Versicherungsschutzes
Fazit:
Ein Praktikum zur Belastungserprobung ist möglich, aber nur mit:
✅ Ärztlicher Bescheinigung (dass es therapeutisch sinnvoll ist)
✅ Zustimmung der Krankenkasse (falls Krankengeld bezogen wird)
✅ Angepasster Tätigkeit (keine volle Belastung)
Falls Sie das planen, sprechen Sie am besten mit:
- Ihrem Arzt (Hausarzt oder Facharzt)
- Ihrer Krankenkasse
- ggf. Ihrem Arbeitgeber (wenn es um Wiedereingliederung geht)
Falls Sie Hilfe bei der Formulierung eines Antrages brauchen, kann ich Ihnen auch dabei helfen! 😊