In Deutschland haben Eltern Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Das bedeutet, dass Sie die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen können.
Wichtige Details:
- Maximale Dauer:
- Bis zu 36 Monate pro Elternteil (bei einem Kind).
- Die Elternzeit kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden, aber insgesamt stehen bis zu 36 Monate pro Kind zur Verfügung.
- Aufteilung:
- Sie können die Elternzeit am Stück oder in bis zu drei Abschnitten nehmen (z. B. 12 Monate direkt nach der Geburt, dann später nochmal 24 Monate).
- Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden (mit Zustimmung des Arbeitgebers).
- Anmeldung:
- Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden (schriftlich).
- Für den Zeitraum nach dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Ihr Fall:
Wenn Ihr Kind z. B. im Januar 2024 geboren wurde, können Sie die Elternzeit bis Januar 2027 (3. Geburtstag) nehmen. Falls Sie einen Teil davon erst später nehmen möchten (z. B. zwischen dem 3. und 8. Geburtstag), müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben (z. B. zu Elterngeld oder Teilzeitarbeit während der Elternzeit), helfe ich gerne weiter! 😊